
1. Der Kirche, die von Christus als Hüterin u. Verkünderin der Offenbarung bestellt wurde, fällt die Aufgabe zu, das geoffenbarte sittl. Gesetz (vgl. Alttestamentl. Ethik, Neutestamentl. Gesetz) zu bewahren, zu verkünden u. zu erklären, also interpretierend tätig zu sein, darüber hinaus aber eigentl. Gesetzgebung ...
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https://stjosef.at/morallexikon/kir_ges.htm
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